Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege (§52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 AO), insbesondere durch die Unterstützung von Personen, die an Krebs erkrankt sind.
Förderung der Jugendhilfe (§52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 AO), insbesondere durch die Unterstützung von hilfsbedürftigen Kindern und Jugendlichen.
Förderung der Hilfe für politisch, rassistisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge und Vertriebene, Katastrophenopfer (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 10 AO), insbesondere durch Hilfe für Hungernde, Katastrophenopfer, Flüchtlinge und Menschen in anderen, besonderen Notlagen.
Förderung der Entwicklungszusammenarbeit (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 15 AO), insbesondere durch Armutsbekämpfung, Verbesserung der Trinkwasserqualität und dem Aufbau einer medizinischen Grundversorgung
Förderung der Fürsorge für Strafgefangene und ehemalige Strafgefangene (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 71 AO), insbesondere durch die Vermittlung von Chancen zur Wiedereingliederung in Staat und Gesellschaft für junge Straffällige.